Orphan Drug-Marktexklusivität – Arzneimittel „Eculizumab“

Die für das Patentrecht zuständige 21. Zivilkammer des LG München I hat ihre bereits erlassene einstweilige Verfügung wegen Verletzung des Rechts auf Marktexklusivität für seltene Leiden überwiegend bestätigt (Az. 21 O 6235/23).
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