Nutzungsbedingungen des Streaminganbieters DAZN in Teilen intransparent und unzulässig

Mehrere Klauseln, die die DAZN Limited im Februar 2022 in seinen Nutzungsbedingungen verwendete, waren intransparent und ermöglichten dem Anbieter umfangreiche Vertragsänderungen. Das LG München I beurteilte nach Klage des vzbv die beanstandeten Klauseln als unwirksam (Az. 12 O 6740/22).
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