Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2021

Die Freigrenzen für pfändbares Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO wurden zum 01.07.2021 insgesamt leicht erhöht. Darauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2021