Nachbar unterliegt mit Eilantrag gegen Errichtung eines 30 Meter hohen Mobilfunkmasts

Die Errichtung eines 30 Meter hohen Mobilfunkmasts in der Bergisch Gladbacher Ortschaft Neuenhaus ist mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtmäßig. So entschied das VG Köln und hat damit den Eilantrag eines Nachbarn gegen die für den Funkmast erteilte Baugenehmigung abgelehnt (Az. 2 L 215/21).
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