Musterklägerin im Musterverfahren gegen die Porsche SE wegen Verletzung von Kapitalmarktinformationspflichten bestimmt

Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren gegen die Porsche SE wegen Verletzung von Kapitalmarktinformationspflichten eine britische Aktionärin zur Musterklägerin bestimmt (Az. 20 Kp 2/17).
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