Multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne müssen künftig länderbezogen Ertragsteuerinformationen veröffentlichen

Das BMJ hat hat am 30.09.2022 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen veröffentlicht.
Source: Datev – Multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne müssen künftig länderbezogen Ertragsteuerinformationen veröffentlichen