Mitarbeiterdaten verwalten – nicht nur, weil es sein muss

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, vertragsrechtliche Daten seiner Beschäftigten zu verwalten. Aber das sollte nicht der einzige Grund sein, weshalb Sie in Ihrer Kanzlei die Mitarbeiterdaten und Informationen pflegen. Sie haben mehr davon, wenn Sie den Verwaltungsakt zusätzlich nutzen, um das persönliche Arbeitsverhältnis zu Ihren Mitarbeitern zu verbessern.
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