„Mietendeckel“: Bezirksamt darf Mieterhöhung verbieten

Die Berliner Bezirksämter dürfen Vermietern Mieterhöhungen auf Grundlage des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (MietenWoG Bln, „Berliner Mietendeckel“) verbieten. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 8 L 201/20).
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