Kunde kann gegen Betreiber des nationalen Netzes wegen Stromausfalls Beschwerde einlegen

Ein Kunde kann gegen den Betreiber des nationalen Netzes wegen eines Stromausfalls Beschwerde einlegen. Die Beschwerde kann nicht schon deshalb zurückgewiesen werden, weil die Anlage des Endkunden nicht unmittelbar an das nationale Stromnetz, sondern nur an ein vom nationalen Netz gespeistes regionales Netz angeschlossen ist. So der EuGH (Rs. C-360/19).
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