Künstlersozialabgabe künftig bei 5,0 Prozent
Das BMAS hat die Ressort- und Verbändebeteiligung zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2023 auf 5,0 Prozent angehoben.
Source: Datev – Künstlersozialabgabe künftig bei 5,0 Prozent