Kündigungsgrund gefälschter Genesenennachweis

Die Vorlage eines gefälschten Genesenennachweises anstelle eines erforderlichen tagesaktuellen Corona-Tests oder Impfnachweises kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und eine Kündigungsschutzklage abgewiesen (Az. 58 Ca 12302/21).
Source: Datev – Kündigungsgrund gefälschter Genesenennachweis