Kriterien für die Entscheidung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO)

Das BMF-Schreiben regelt die Kriterien für die Entscheidung der Finanzverwaltung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Es ersetzt das Schreiben vom 11. Januar 2002 (Az. IV A 3 – S-0550 / 20 / 10008 :001).
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