Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft getreten

Die WPK berichtet, dass ihre Forderung, die Bezeichnung „Abschlussprüfer“ nicht durch „geeigneter Prüfer“ in § 102 KAGB-E zu ersetzen, im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wurde. Weiter Forderungen wurden leider nicht berücksichtigt.
Source: Datev – Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft getreten