Kostenklauseln in vielen Riesterverträgen rechtswidrig

Weil Verbraucher in einem laufenden Riester-Sparvertrag für die Auszahlung der Rente plötzlich Gebühren zahlen sollten, klagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und bekam u. a. vom LG Dortmund Recht (Az. 25 O 8/20).
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