Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Österreich zur Vermeidung der DBA betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten

Das BMF teilt die Verlängerung des Anwendungszeitraums der in der Konsultationsvereinbarung unverändert gebliebenen materiell-rechtlichen Regelungen letztmalig bis zum 30. Juni 2022 mit (Az. IV B 3 – S-1301-AUT / 19 / 10006 :005).
Source: Datev – Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Österreich zur Vermeidung der DBA betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten