Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13. Mai 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern – Verlängerung

Das BMF gibt die Verlängerung des DBA-Frankreich zur Ent­las­tung der grenz­über­schrei­tend tä­ti­gen Ar­beit­neh­mer im Hinblick auf die Maß­nah­men zur Be­kämp­fung der COVID-19 Pande­mie bekannt (Az. IV B 3 – S-1301-FRA / 19 / 10018 :007).
Source: Datev – Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13. Mai 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern – Verlängerung