Klage gegen die Erlaubnis der „Leinewelle“ abgewiesen

Das VG Hannover hat die Klage gegen die Erlaubnis der „Leinewelle“ abgewiesen. Der Fischereiverein werde durch die wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung einer stehenden Welle für den Wassersport nicht in seinen Rechten verletzt (Az. 1902/20).
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