Kirchlicher Kindergartenbetreiber kann keinen höheren staatlichen Zuschuss zur Kindergartenfinanzierung beanspruchen

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat die Berufung eines kirchlichen Kindergartenbetreibers aus Wuppertal zurückgewiesen. Der Kläger wollte mit seiner Klage für das Kindergartenjahr 2016/2017 einen höheren staatlichen Zuschuss zur Kindergartenfinanzierung von der Stadt Wuppertal erstreiten (Az. 21 A 3824/18).
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