Keine Vollverschleierung am Steuer („Niqab“)

Die Religionsfreiheit gebietet es nicht, einer Muslima, die einen Niqab trägt, eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen zu erteilen. Das hat das VG Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden (Az. 6 L 2150/20).
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