Keine Überprüfung von künstlerischem Wettbewerb auf Staatskosten

Das LG München II hat einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Klage abgelehnt, mit welcher die Preisvergabe eines Skulpturen- und Gestaltungswettbewerbs angegriffen und der Ersatz von Kosten zur Herstellung eines Werkes begehrt wurde (Az. 14 O 4110/22)
Source: Datev – Keine Überprüfung von künstlerischem Wettbewerb auf Staatskosten