Keine Sperrfrist für EU-Ausländer bei bereits bestehendem Kindergeldanspruch
Das FG Münster entschied, dass die dreimonatige Sperrfrist für zugezogene EU-Ausländer nach § 62 Abs. 1a EStG nicht gilt, wenn bereits vor Begründung des inländischen Wohnsitzes ein Kindergeldanspruch bestand (Az. 8 K 2975/20 Kg).
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