Keine Präklusion: Partei muss auf neue Wertung in Berufungsinstanz reagieren können

Sieht das Berufungsgericht eine Forderung als streitig, welche die Vorinstanz noch als unstreitig ansah, muss der Kläger dazu noch vortragen können. So entschied der BGH (Az. VI ZR 191/22). Darauf weist die BRAK hin.
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