Keine doppelte Prämie für Weiterbildungserfolg

Wer eine zweigeteilte Abschlussprüfung ablegt, hat für den ersten Prüfungsteil keinen Prämienanspruch wegen des erfolgreichen Bestehens einer Zwischenprüfung. Dies entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 20 AL 53/19).
Source: Datev – Keine doppelte Prämie für Weiterbildungserfolg