Kein Verstoß der polnischen Einzelhandelssteuer und der ungarischen Werbesteuer gegen Beihilferecht der Union

Die polnische Einzelhandelssteuer und die ungarische Werbesteuer verstoßen nicht gegen das Beihilferecht der Union. Der EuGH weist daher die Rechtsmittel der Kommission zurück und bestätigt die Urteile des Gerichts (Rs. C-562/19 P, C-596/19 P).
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