Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“. So das BAG (Az. 9 AZR 104/24).
Source: Datev – Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich