Kein Merkzeichen RF wegen Infektionsgefahr mit COVID-19

Ein Anspruch auf die Zuerkennung des Merkzeichens RF (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) besteht nicht allein wegen der Zugehörigkeit zu einer COVID-19-Risikogruppe. So entschied das SG Osnabrück (Az. S 30 SB 245/18).
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