Kein Gestaltungsmissbrauch bei Anschaffung von Gold als Umlaufvermögen kurz vor Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums mit dem Ziel der Verursachung ausländischer Progressionsverluste (sog. Goldfingermodell)

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass über das Ausland abgewickelte Goldgeschäfte im Inland zu gewerblichen Einkünften führen und dem negativen Progressionsvorbehalt unterliegen können (Az. 5 K 3305/17).
Source: Datev – Kein Gestaltungsmissbrauch bei Anschaffung von Gold als Umlaufvermögen kurz vor Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums mit dem Ziel der Verursachung ausländischer Progressionsverluste (sog. Goldfingermodell)