Kein Eilrechtsschutz gegen raumordnerischen Vertrag auf Sylt

Für den von der Gemeinde Sylt begehrten Eilrechtsschutz gegen einen von mehreren anderen Gemeinden auf der Insel mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossenen raumordnerischen Vertrag besteht kein Rechtsschutzbedürfnis. Das entschied das VG Schleswig (Az. 8 B 28/20).
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