Kein datenschutzrechtlicher Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskunft über das Steuerkonto des Insolvenzschuldners

Der Insolvenzverwalter kann nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO keine Auskunft vom Finanzamt über das Steuerkonto des Insolvenzschuldners verlangen. Das entschied das BVerwG (Az. 6 C 10.19).
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