Irreführende Werbung im Zusammenhang mit “grünem Regionalstrom” verboten

Die Werbung: „Sauberer Strom aus der Nachbarschaft: Ob aus Wind, Sonne oder Biomasse – wir vernetzen dich mit dem Strom, der in deiner Nähe erzeugt wird. Direkt vom Anlagenbetreiber in deine Steckdose. So bekommst du 100 % saubere Energie.“ stellt eine Irreführung der Verbraucher dar. So entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 6 U 16/19).
Source: Datev – Irreführende Werbung im Zusammenhang mit “grünem Regionalstrom” verboten