Höhere Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2025

Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge werden sich zum 01.07.2025 erhöhen. Hierauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – Höhere Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2025