Hessischer Rundfunk: Zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags

Der EuGH entschied, dass ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets seine Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten kann, aber er kann diese Zahlungsmöglichkeit auch aus Gründen des öffentlichen Interesses beschränken (Rs. C-422/19, C-423/19).
Source: Datev – Hessischer Rundfunk: Zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags