Hausratversicherung muss nach Öffnen des Pkw mittels Funksignal nicht zahlen

Das AG München wies die Klage eines Piloten gegen ein Versicherungsunternehmen auf Zahlung aus Hausratversicherung für einen aus seinem Pkw entwendeten Koffer mittels einer sog. Relay-Attack (Umgehen des Keyless-Go-Systems durch Abfangen des Funksignals) ab (Az. 274 C 7752/19).
Source: Datev – Hausratversicherung muss nach Öffnen des Pkw mittels Funksignal nicht zahlen