Hartz-IV: Keine Prüfung der Mietkosten in Corona-Zeiten
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Sonderregelungen des Sozialschutzpakets auch für Neuanmietungen gelten, sodass Hartz-IV-Empfänger vorübergehend die Übernahme der vollen Mietkosten auch für eine gerade erst neu bezogene zu teure Wohnung verlangen können (Az. L 11 AS 508/20 B ER).
Source: Datev – Hartz-IV: Keine Prüfung der Mietkosten in Corona-Zeiten