Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit
Eine Regelung in einem Tarifvertrag, nach der sich der Zuschlag für Nachtarbeit halbiert, wenn sie innerhalb eines Schichtsystems geleistet wird, kann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. So entschied das BAG (Az. 10 AZR 334/20).
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