Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig
Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. So entschied das FG Köln (Az. 14 K 1178/20).
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