Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Änderung des Abschnitts 1.5 UStAE)
Mit Urteilen vom 12.08.2015, XI R 16/14, und vom 25.11.2015,
V R 66/14, hat der BFH seine Rechtsprechung zu der Frage, wann die für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorliegt, weiter präzisiert und fortentwickelt. Das BMF hat daher den UStAE geändert (Az. III C 2 – S-7100-b / 19 / 10001 :004).
Source: Datev – Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Änderung des Abschnitts 1.5 UStAE)