Gericht verbietet irreführende Werbung mit Standesämtern

Das LG Berlin hat der COM Office GmbH untersagt, die Internetadresse Standesamt24.de für ihr kostenpflichtiges Online-Angebot zur Beschaffung von Dokumenten und Urkunden bei den Standesämtern zu verwenden. Das Unternehmen darf außerdem nicht mehr mit Bezeichnungen wie „Standesamt Online“ den Eindruck erwecken, es handele sich um einen offiziellen Service der Standesämter. Das Gericht gab der Klage des vzbv in wesentlichen Punkten statt (Az. 52 O 33/20).
Source: Datev – Gericht verbietet irreführende Werbung mit Standesämtern