Geldwäsche-Prävention: Rechtzeitig im Portal für Verdachtsmeldungen registrieren!

Seit Anfang 2024 sind Anwälte verpflichtet, sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu registrieren. Die FIU hat nun klargestellt, dass die Registrierung einer Berufsausübungsgesellschaft dafür nicht genügt. Darauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – Geldwäsche-Prävention: Rechtzeitig im Portal für Verdachtsmeldungen registrieren!