Führt der Verzicht eines Gesellschafters auf Teilnahme an einer Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft gegen Wertausgleich zu einer gemischten Schenkung an die Mitgesellschafter?
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass der Verzicht eines Gesellschafters auf Teilnahme an einer Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft gegen Wertausgleich nicht zu einer gemischten Schenkung an die Mitgesellschafter führt (Az. 7 K 2351/17 und 7 K 2352/17).
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