Foulspiel beim Verbandsfußballspiel – Haftung für Verletzungen

Begeht ein Verbandsfußballspieler vorsätzlich ein brutales Foulspiel im Sinne der Regeln des Deutschen Fußballbundes, so haftet er für die dadurch hervorgerufenen Verletzungen seines Gegners. Das hat das OLG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 7 U 214/19).
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