Fensterlose Hotelzimmer zum kurzzeitigen Aufenthalt zulässig

Das OVG Niedersachsen hat die Berufung der Stadt Hannover gegen ein Urteil des VG Hannover zurückgewiesen (Az. 1 LB 29/20). Das Verwaltungsgericht hatte die Stadt grundsätzlich verpflichtet, ein Hotel mit fensterlosen Zimmern baurechtlich zu genehmigen. Diese Entscheidung hat der Senat bestätigt.
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