Fehlende Klagebefugnis für Musterfeststellungsklage
Der BGH hat entschieden, dass die von dem Musterkläger, einem Verbraucherschutzverein, erhobene Musterfeststellungsklage unzulässig ist, weil der Musterkläger die für die Klagebefugnis erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt (Az. XI ZR 171/19).
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