Familiäre Beziehungen können dem Interesse eines leiblichen Vaters an der Anfechtung einer Vaterschaft vorgehen

Ein biologischer Vater ist nur dann berechtigt, die (rechtliche) Vaterschaft des Ehemanns der Mutter oder eines anderen Mannes, der die Vaterschaft anerkannt hat, zu beseitigen, wenn eine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind nicht besteht. Dies hat das OLG Hamm entschieden (Az. 12 WF 221/20).
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