Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht verbieten

Der BayVGH entschied, dass die derzeitige Rechtslage es den Fahrerlaubnisbehörden nicht ermöglicht, ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter zu verhängen (Az. 11 BV 22.1234).
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