EuGH: Roaming zu Inlands-Preisen gilt automatisch

Der EuGH hat über die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften der Roamingverordnung entschieden. Seit dem 15. Juni 2017 dürfen für Anrufe aus dem EU-Ausland keine Zusatzentgelte mehr erhoben werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen stattdessen „wie zu Hause“ telefonieren oder das Internet nutzen können. Die Umstellung der Tarife auf die neue „Roam-Like-At-Home“- Regelung (RLAH) muss nach der Verordnung automatisch erfolgen (Rs. C‑539/19). Darüber berichtet die vzbv.
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