EU-Kommission hat die belgische Praxis der negativen Anpassung der Gewinne multinationaler Konzernunternehmen zu Recht als Beihilferegelung angesehen

Nach Ansicht von EuGH-Generalanwältin Kokott hat die EU-Kommission die belgische Praxis der negativen Anpassung der Gewinne multinationaler Konzernunternehmen zu Recht als Beihilferegelung angesehen. Das anderslautende Urteil des Gerichts der EU sei aufzuheben und das Gericht müsse erneut über die Klagen von Belgien und Magnetrol International entscheiden (Rs. C-337/19 P).
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