Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (sog. einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht)
Das BVerfG hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Der Schutz sog. vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal (Az. 1 BvR 2649/21).
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