Equal-Pay: Klage der ehemaligen Bürgermeisterin der Gemeinde Todtmoos erfolgreich

Die Gemeinde Todtmoos muss ihrer ehemaligen Bürgermeisterin die Differenz zu den Bezügen nach der nächsthöheren Besoldungsgruppe sowie Entschädigung zahlen. Dies hat das VG Freiburg entschieden (Az. 5 K 2541/23).
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