Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 (= Brüssel-IIb-Verordnung)

Der Rat der EU hat die Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen verabschiedet. Die Neuregelung gilt in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar, bedarf jedoch einiger ergänzender Durchführungsvorschriften. Das BMJV hat dazu einen Referentenentwurf vorgelegt.
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